Auf Grund der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung vom 03.12.2016 ist die Unterweisung des Themas "Erste Hilfe" zur Pflicht geworden.
Dieses ist nicht mit der abweichenden DGUV Vorschrift 1, also der klassischen Aus- und Fortbildung von Ersthelfern zu verwechseln.
Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass zu den klassischen Ersthelfern im Unternehmen, alle Mitarbeiter in Erster Hilfe unterwiesen werden müssen.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__6.html
Mit unserem Web Bases Training können Sie dieses Thema problemlos und unkompliziert online unterweisen.
Hier erhält jeder Mitarbeiter eigene Zugangsdaten zu unserer Unterweisungsplattform und muss das Thema "Erste Hilfe" online bearbeiten. Am Ende des Moduls findet eine Erfolgskontrolle im Rahmen eines Multible Choice Tests statt.
Der Mitarbeiter kann sich anschließend ein rechtssicheres Zertifikat ausdrucken, was diesem und Ihnen, als Arbeitgeber als Nachweis dient.
Jena, den 03.04.2017