Auf Grund der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung vom 03.12.2016 ist die Unterweisung des Themas "Erste Hilfe" zur Pflicht geworden.

Dieses ist nicht mit der abweichenden DGUV Vorschrift 1, also der klassischen Aus- und Fortbildung von Ersthelfern zu verwechseln.

Für den Arbeitgeber bedeutet es, dass zu den klassischen Ersthelfern im Unternehmen, alle Mitarbeiter in Erster Hilfe unterwiesen werden müssen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__6.html

Mit unserem Web Bases Training können Sie dieses Thema problemlos und unkompliziert online unterweisen.

Hier erhält jeder Mitarbeiter eigene Zugangsdaten zu unserer Unterweisungsplattform und muss das Thema "Erste Hilfe" online bearbeiten. Am Ende des Moduls findet eine Erfolgskontrolle im Rahmen eines Multible Choice Tests statt.

Der Mitarbeiter kann sich anschließend ein rechtssicheres Zertifikat ausdrucken, was diesem und Ihnen, als Arbeitgeber als Nachweis dient.

Infos zum WBT

 

Jena, den 03.04.2017

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An 14 Standorten im gesamten Bundesgebiet bieten wir Ihnen, in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, unabhängige Beratung, Sicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Unsere Kunden aus Industrie, Handel, Dienstleistung, öffentlichen und karitativen Einrichtungen haben in uns einen langjährigen und konstanten Partner gefunden, der sie sicher und kompetent durch das Labyrinth an Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen begleitet.

Durch die Schaffung von Rechtssicherheit steuern wir einen maßgeblichen Beitrag zu Ihrem Unternehmenserfolg bei. Über allem steht jedoch: „Der Mensch im Mittelpunkt“ all unseres Handelns.

 

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